St. Gallen: Ortsplanung nach altem Recht anpassen

Wie der Kanton St. Gallen mitteilt, müssen die Gemeinden ihre Ortsplanung aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes innert zehn Jahren überarbeiten. Mit dem Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz wird die Möglichkeit geschaffen, bis zur gesamthaften Anpassung der Ortsplanung Teilzonenpläne auf Basis des alten Rechts zu erlassen. 

You are viewing an article that is only available with a Markt-Com online subscription. To read the entire content, you need an active subscription.

More articles on the topic