St. Gallen: Ortsplanung nach altem Recht anpassen

Wie der Kanton St. Gallen mitteilt, müssen die Gemeinden ihre Ortsplanung aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes innert zehn Jahren überarbeiten. Mit dem Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz wird die Möglichkeit geschaffen, bis zur gesamthaften Anpassung der Ortsplanung Teilzonenpläne auf Basis des alten Rechts zu erlassen. 

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