Kanton Schwyz: Gericht bestätigt Initiative gegen Bauprojekt am Zürichsee

Eine Initiative, die mit der Umzonung einer zentralen Fläche in Frauenbach (SZ) ein Bauprojekt verhindern will, ist laut Gerichtsentscheid rechtmässig.

In Freienbach (SZ) am Zürichsee hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Dorbildinitiative abgewiesen. Die Initative verlangt die Umzonung einer 6.000 m² grossen Fläche im Zentrum von Zentrumszone Z in die Kernzone K.

Wie aus den Unterlagen des Bundesgerichts hervorgeht, reichte im Februar 2020 die Bruhin AG ein Gesuch für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf den Grundstücken KTN 3818 und 2114 ein. Daraufhin gründete sich eine Initiative, die die Umzonung des 6.000 m² grossen Areals auf der Pfarrmatte verlangte. Zwei Stiftungsräte der Pfarrgrundstiftung, der das Areal gehört verlangten die Ungültigerklärung der Initiative. Das Gericht entschied nun, dass die Initiative nicht gegen geltendes Recht verstösst. (aw)

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