Bauvertragsrecht: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Revision 

Zur Verbesserung der Situation der Bauherrschaft und insbesondere der Haus- und Stockwerkeigentümer hat der Bundesrat am 19. August 2020 das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Bauvertragsrechts eröffnet. Anstoss dazu gaben mehrere parlamentarische Vorstösse, mittels welchen insbesondere die Anpassung der Haftung für Baumängel verlangt wurde, teilt die Kanzlei Froriep Lawyers mit.
 

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