Dekotierung der BFW Liegenschaften ist bewilligt
Die Börsenaufsicht hat die Dekotierung der BFW Liegenschaften bewilligt und das Unternehmen von verschiedenen Kotierungspflichten befreit.
Die Börsenaufsicht hat die Dekotierung der BFW Liegenschaften bewilligt und das Unternehmen von verschiedenen Kotierungspflichten befreit.