Luzern: Im Kanton gilt bald die Formularpflicht

Ab 1. November 2021 müssen Vermieter im Kanton Luzern beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntgeben und allfällige Erhöhungen begründen. Damit reagiere man auf den tiefen Leerwohnungsbestand in den meisten Luzerner Gemeinden, so der Regierungsrat.

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