Kanton Aargau: Gestaltungsplan für Wohnüberbauung in Windisch genehmigt
In Windisch darf ein zentrales gelegenes Grundstück von gut 8.000 qm Fläche mit bis zu viergeschossigen Wohngebäuden bebaut werden.
In Windisch darf ein zentrales gelegenes Grundstück von gut 8.000 qm Fläche mit bis zu viergeschossigen Wohngebäuden bebaut werden.